Ab 6 Jahren mit elterlicher Begleitung
Hugos KinderApp richtet sich an Familien. Kinder unter 6 Jahren sollten die App nicht selbstständig nutzen. Auch bei älteren Kindern empfehlen wir, dass Eltern die Einrichtung begleiten und regelmäßig im Gespräch bleiben.
Anbieter-Alterskennzeichnung
Nach eigener Prüfung ordnet der Anbieter das Gesamtangebot nach den Altersstufen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als ab 6 Jahren ein. Maßgeblich sind sowohl die kindgerecht gestalteten eigenen Inhalte als auch mögliche Risiken der Kommunikations-, Medien-, Anruf- und Standortfunktionen. Diese Risiken werden durch Elternkonten, geschlossene Kontakte, rollenbezogene Zugriffe und freiwillige Berechtigungen begrenzt.
Dies ist eine Selbsteinschätzung des Anbieters und keine amtliche Altersfreigabe oder Prüfung durch USK, KJM, eine Landesmedienanstalt oder eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle.
Eigene Inhalte
Lernaufgaben, Lesegeschichten und Spiele sind kindgerecht angelegt. Es gibt keine Werbung, In-App-Käufe oder glücksspielähnlichen Gewinnmechanismen.
Kommunikationsrisiken
Nachrichten, Anrufe und freiwillig geteilte Medien können trotz geschlossener Kontakte belastende oder unpassende Inhalte enthalten. Deshalb bleibt elterliche Begleitung wichtig.
Schutzrahmen
Kinderprofile entstehen nur über ein Elternkonto. Kontakte sind nicht öffentlich durchsuchbar und müssen innerhalb des Freigabemodells bestätigt werden.
Bewertet anhand des Angebotsstands und der Rechtslage vom 22. August 2026. Die Einschätzung wird bei wesentlichen Änderungen erneut geprüft.
So schützt die App Kinder
Eltern richten Kinderprofile ein
Nur ein volljähriges Elternkonto kann ein Kinderprofil anlegen und verwalten. Die Berechtigung und die Verarbeitung der Kinderdaten werden ausdrücklich bestätigt.
Keine offene Kontaktsuche
Kinderprofile und Kinder-IDs sind nicht öffentlich durchsuchbar. Kommunikation findet nur zwischen zugeordneten oder bestätigten Kontakten statt.
Elterliche Chateinsicht
Berechtigte Elternkonten können direkte Kinderchats und den Familienchat des zugeordneten Kindes einsehen, um es altersgerecht zu begleiten und bei Problemen helfen zu können. Gruppenchats werden nicht pauschal im Elternbereich angezeigt. Kinder sollen darüber offen informiert werden.
Standort nur doppelt freigegeben
Der Standort wird erst verarbeitet, wenn ein Elternteil ausdrücklich einwilligt, das Kind die Funktion selbst aktiviert und Android die Berechtigung erteilt. Beide Seiten können die Freigabe beenden.
Geschützte Medien und Konten
Rollen- und Berechtigungsprüfungen begrenzen Zugriffe. Passwörter und PINs werden nicht im Klartext gespeichert; Verbindungen zur Plattform sind verschlüsselt.
Direkter Meldeweg
Verdächtige oder rechtswidrige Inhalte können über das leicht zugängliche Meldeformular präzise gemeldet werden. Hinweise mit möglicher Kindesgefährdung werden besonders dringlich behandelt.
Kinder können Kontakte pausieren
Ein Kind kann einen freigegebenen Direktkontakt selbst blockieren oder pausieren. Die Sperre stoppt Direktnachrichten, Anrufe und Spieleinladungen und kann vom Kind wieder aufgehoben werden.
Für eine Sperre wird nur gespeichert, welches Kinderprofil welchen direkten Kinderkontakt blockiert hat und wann. Ein Blockiergrund oder zusätzlicher Chatinhalt wird dafür nicht gespeichert. Nach dem Aufheben wird der Sperreintrag gelöscht.
Hinweise für Eltern und Bezugspersonen
- Nur bekannte Personen freigeben. Prüfen Sie gemeinsam mit dem Kind, wer hinter einer Kinder-ID oder Kontaktanfrage steht.
- Über Chateinsicht sprechen. Erklären Sie dem Kind verständlich, dass berechtigte Eltern zum Schutz die zugeordneten Chats einsehen können. Heimliche Totalüberwachung wird nicht empfohlen.
- Privates bleibt privat. Namen, Adressen, Schulwege, Passwörter, PINs und intime Bilder gehören nicht in Nachrichten.
- Berechtigungen regelmäßig prüfen. Kamera, Mikrofon, Benachrichtigungen und insbesondere der Standort sollten nur aktiviert bleiben, solange die Funktion benötigt wird.
- Warnzeichen ernst nehmen. Plötzliche Angst, Rückzug, Geheimhaltungsdruck, Geldforderungen oder Aufforderungen zu Bildern können Hinweise auf Mobbing, Erpressung oder Cybergrooming sein.
- Belastende Inhalte melden. Nutzen Sie das Meldeformular und holen Sie bei möglicher Straftat oder Gefahr zusätzlich professionelle Hilfe.
Hilfe im Notfall
Das Meldeformular und Hugos KinderApp sind keine Notrufdienste und werden nicht rund um die Uhr überwacht.
Für Kinder und Jugendliche: Nummer gegen Kummer unter 116 111, kostenlos und anonym. Weitere Informationen gibt es auf nummergegenkummer.de.
Für Eltern: Elterntelefon unter 0800 111 0550.
Bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger: Nicht herunterladen, weiterleiten oder als Screenshot sichern. Den Inhalt melden und die Polizei fragen, wie Beweise rechtssicher gesichert werden können.
Kontakt und Meldung
Für konkrete Inhalte ist das Meldeformular der schnellste Weg. Für allgemeine Fragen zum Jugendschutz können Eltern und Kinder eine E-Mail schreiben.
Rechtsstand 2026-08-22 · Stand: 22. August 2026