Hugos KinderApp
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Datenschutzerklärung

Ab Version 1.0.81 keine Ortungsfunktion: Die App bietet keine Gerätestandortabfrage, Hintergrundortung oder Standortkarte mehr. Was bei der Umstellung mit früheren Standortdaten geschieht und welche Rechte bestehen, erklärt Abschnitt 3.6. Die Chateinsicht berechtigter Eltern bleibt davon getrennt erhalten.

Diese Erklärung beschreibt verständlich, welche personenbezogenen Daten die Website und die Android-App verarbeiten, warum dies geschieht, wie lange die Daten gespeichert werden und welche Rechte betroffene Personen haben. Hugos KinderApp enthält keine Werbung und kein Werbetracking. Die App-Konfiguration deaktiviert Analytics-Erfassung; die zuvor vorhandene Google-Analytics-Verknüpfung des Firebase-Projekts wurde am 9. Oktober 2026 getrennt. Ob frühere App-Versionen Analysedaten übertragen haben, ist damit nicht rückwirkend nachgewiesen.

Kurz erklärt für Kinder

Deine Daten gehören zu dir. Ein berechtigtes Elternteil richtet dein Kinderprofil ein. Die App verarbeitet zum Beispiel deinen Namen, dein Geburtsdatum, Nachrichten und freiwillig versendete Bilder. Spiel- und Lernergebnisse werden nur mit der passenden freiwilligen Freigabe gespeichert.

  • Im normalen Chat sehen Nachrichten und Medien nur die dafür freigegebenen Familienmitglieder und Kontakte. Wird eine Nachricht gemeldet, dürfen befugte Bearbeitende sie prüfen und als Beleg aufbewahren.
  • Berechtigte Elternkonten können die direkten Kinderchats und den Familienchat ihres zugeordneten Kindes einsehen, damit sie das Kind begleiten und bei Problemen helfen können. Gruppenchats werden nicht pauschal im Elternbereich angezeigt. Eltern sollen dir das offen und verständlich erklären.
  • Du kannst einen freigegebenen direkten Kinderkontakt selbst pausieren oder blockieren. Dann kann dieser Kontakt dir keine Direktnachrichten, Anrufe oder Spieleinladungen mehr senden. Du kannst die Sperre später wieder aufheben. Wenn in einer Gruppe ein Kontakt zwischen zwei Kindern nicht freigegeben oder blockiert ist, pausiert die Kommunikation für die ganze Gruppe.
  • Audio- und Videoanrufe werden nicht aufgenommen.
  • Ab Version 1.0.81 gibt es keine Ortungsfunktion mehr. Die App fragt deinen Gerätestandort nicht mehr über die Standortdienste ab und zeigt keine Standortkarte. Was mit früheren Standortwerten geschieht, steht hier. Teile auch im Chat keine privaten Adressen oder Schulwege.
  • Google hilft technisch dabei, Hinweise auf neue Nachrichten und Anrufe zuzustellen. Es gibt keine Werbung, kein Werbetracking und keinen Verkauf deiner Daten.
  • Spiele, Lernen und Hintergrundhinweise haben jeweils eine eigene freiwillige Auswahl. Nichts ist vorausgewählt. Du kannst jedes Extra im Sicherheitscenter selbst stoppen, ohne deinen Chat oder dein Konto zu löschen. Unter 16 braucht eine neue Freigabe die berechtigte Person; ab 16 entscheidest du über neue freiwillige Freigaben selbst.
  • Wenn dir ein Inhalt Angst macht, gemein oder verboten erscheint, kannst du ihn mit einer vertrauten erwachsenen Person über Inhalt melden an uns schicken. Wenn jemand gerade in Gefahr ist, rufe sofort 110 oder 112 an und warte nicht auf eine Antwort von uns.
  • Du kannst jederzeit einem Elternteil sagen, dass etwas berichtigt, gelöscht oder ausgeschaltet werden soll. Du oder deine Eltern könnt euch auch an kontakt@hugoskinderapp.de wenden.

Die ausführlichen und rechtlich maßgeblichen Informationen stehen in den folgenden Abschnitten.

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Swen Hugowski
Auf dem Kirchhof 12
37217 Witzenhausen
Deutschland
E-Mail: kontakt@hugoskinderapp.de

Der oben genannte Betreiberkontakt ist der Kontakt des Verantwortlichen, nicht der Kontakt einer unabhängigen Datenschutzbeauftragten oder eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Eine entsprechende formelle Benennung ist nach Auskunft des Betreibers bisher nicht erfolgt.

2. Geltungsbereich und Datenquellen

Diese Datenschutzerklärung gilt für hugoskinderapp.de und die Android-App „Hugos KinderApp“. Daten stammen von Eltern, Kindern, verbundenen Familienkonten, den verwendeten Geräten und aus der technischen Nutzung des Dienstes. Kinder können kein eigenständiges Elternkonto anlegen. Kinderprofile werden durch eine sorgeberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte Person eingerichtet.

3. Verarbeitungen in App und Website

3.1 Website und APK-Download

Beim Aufruf der Website oder beim Herunterladen der APK verarbeitet der Server technisch notwendige Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, übertragene Datenmenge, Statuscode sowie Angaben zu Browser und Betriebssystem. Die öffentliche Website verwendet keine Analyse-, Werbe- oder Social-Media-Dienste.

Zweck und Rechtsgrundlage: Bereitstellung, Fehleranalyse und Schutz vor Angriffen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3.2 Elternkonten und Kontoverwaltung

Für Registrierung und Kontoverwaltung werden verarbeitet:

  • Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum
  • Passwort ausschließlich als nicht rückrechenbarer bcrypt-Hash
  • Status der E-Mail-Bestätigung sowie zeitlich begrenzte Bestätigungs- und Rücksetzwerte
  • gegebenenfalls Daten eines eingeladenen zweiten Elternkontos
  • Zeitpunkt und Fassung der bestätigten Nutzungsbedingungen und des Datenschutzhinweises

Das Geburtsdatum dient einer Plausibilitätsprüfung der Volljährigkeit. Eine behördliche Identitätsprüfung findet nicht statt.

Zweck und Rechtsgrundlage: Einrichtung und Durchführung des Nutzungsverhältnisses, Kontosicherheit und Support gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Schutz vor Missbrauch gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3.3 Kinderprofile und Kontakte

Für ein Kinderprofil werden verarbeitet:

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und ausgewählter Avatar
  • PIN ausschließlich als nicht rückrechenbarer Hash
  • automatisch erzeugte Kinder-ID
  • Freundschaftsanfragen, Freigabestatus und Gruppenmitgliedschaften
  • bei einer selbst gesetzten Kontaktsperre nur die Kennungen des blockierenden und des blockierten Kinderprofils sowie der Zeitpunkt der Sperre

Die Daten werden durch das zugehörige Elternkonto bereitgestellt. Die Kinder-ID ist nicht öffentlich durchsuchbar. Eltern dürfen ein Kinderprofil nur anlegen, wenn sie hierzu sorgeberechtigt oder nachweisbar bevollmächtigt sind. Beim Anlegen bestätigt die kontoführende Person diese Berechtigung ausdrücklich und willigt gesondert in die für Profil und Kommunikation beschriebene Kernverarbeitung der Kinderdaten ein. Neue Kinder- und Geschwisterprofile können ab Version 1.0.81 nur für Kinder von 6 bis 15 Jahren angelegt werden. Ältere Bestandsprofile werden deshalb nicht gelöscht. Optionale Spiele-, Lern- und Push-Zwecke werden getrennt gewählt; eine Kernbestätigung schaltet sie nicht ein. Bestehende Bestätigungen bleiben dem damaligen Wortlaut zugeordnet; bloße Nutzung oder eine Informationsrevision erzeugt keine neue Einwilligung. Die Verifizierung der E-Mail-Adresse weist den Zugriff auf dieses Postfach nach, nicht die Sorgeberechtigung. Das Elternkonto und die ausdrückliche Berechtigungserklärung werden protokolliert; eine amtliche Sorgerechtsprüfung findet im Regelfall nicht statt. Ob diese Maßnahmen für die jeweilige Risikosituation ausreichen, wird gesondert geprüft.

Kinder können einen bereits freigegebenen Direktkontakt eigenständig pausieren beziehungsweise blockieren. Solange die Sperre besteht, werden Direktnachrichten, Audio- und Videoanrufe sowie Spieleinladungen zwischen den beiden Kinderprofilen unterbunden. Betroffene gemeinsame Gruppen pausieren ebenfalls, wie im folgenden Hinweis beschrieben. Gespeichert werden hierfür nur das Paar aus blockierendem und blockiertem Kinderprofil und der Zeitpunkt der Sperre; ein Grund oder zusätzlicher Nachrichteninhalt wird nicht gespeichert. Das blockierende Kind kann die Sperre wieder aufheben.

Veröffentlicht mit 1.0.79 und dem zugehörigen Server-Update.

Gruppenkommunikation ist nur möglich, wenn alle Gruppenmitglieder untereinander freigegebene, nicht blockierte Kontakte sind. Fehlt auch nur eine Freigabe oder ist ein Kontaktpaar blockiert, pausiert die Kommunikation für die gesamte betroffene Gruppe, einschließlich Gruppennachrichten und Gruppenanrufen. Das gilt auch für andere Mitglieder dieser Gruppe. Die Prüfung verwendet die bereits vorhandenen Freigaben, Kontaktsperren und Gruppenmitgliedschaften; ein neuer Blockiergrund wird nicht erhoben.

Zweck und Rechtsgrundlage: Bereitstellung des Kinderzugangs und kontrollierter Kontakte aufgrund einer wirksamen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Soweit Art. 8 DSGVO anwendbar ist, ist in Deutschland unter 16 Jahren die Einwilligung oder Zustimmung der tatsächlich sorgeberechtigten Person erforderlich. Bei neuen Einwilligungen ab 16 genügt eine Elternbestätigung nicht allein aufgrund der Minderjährigkeit. Eine zuvor wirksam erteilte Elterneinwilligung endet nicht automatisch am 16. Geburtstag; das Kind muss seine Rechte selbst ausüben können. Ohne die für den Kinderzugang erforderliche Verarbeitung kann dieser nicht weiter bereitgestellt werden.

Freiwillige Extras ab Version 1.0.81: Spiele, Lernen und Push haben im Sicherheitscenter jeweils eine getrennte, standardmäßig ausgeschaltete Auswahl. Der Server prüft die passende Freigabe vor optionaler Verarbeitung. Unter 16 erteilt eine tatsächlich berechtigte Person neue Kinderfreigaben; ab 16 erteilt das Kinderkonto neue optionale Einwilligungen selbst. Kinder können freiwillige Extras in jedem Alter selbst stoppen. Nachweislich wirksame frühere Elterneinwilligungen verfallen nicht automatisch mit dem 16. Geburtstag; ihre Fortgeltung heilt keine ursprünglich unwirksame Einwilligung. Für Widerruf, Berichtigung oder Löschung bleibt auch kontakt@hugoskinderapp.de erreichbar. Der Widerruf eines optionalen Zwecks erfordert keine Profil- oder Chatlöschung.

3.4 Nachrichten, Gruppen und Medien

Gespeichert werden Text- und Familiennachrichten, Zeitstempel, Absender, Empfänger, Lesestatus, Gruppenbezug sowie freiwillig versendete Bilder, Videos und Dateien. Medien werden mit Eigentümer, Dateityp, Größe und einer technischen Prüfsumme erfasst. Inhalte sind nur für die nach dem Rollen- und Kontaktmodell berechtigten Personen abrufbar. Sie werden nicht zu Werbezwecken ausgewertet.

Nachrichten sind transportverschlüsselt, aber nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Der Server verarbeitet die Inhalte; die nachfolgend beschriebene Chateinsicht berechtigter Eltern bleibt auch nach Entfernung der Standortfunktion bestehen.

Ein berechtigtes Elternkonto kann die direkten Chatverläufe und den Familienchat des jeweils zugeordneten Kinderprofils einschließlich Nachrichten, Absendern, Zeitpunkten und freigegebenen Medien einsehen. Die Einsicht dient der altersgerechten Begleitung, der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung und dem Schutz des Kindes. Eltern erhalten dadurch keinen Zugriff auf Chats fremder, nicht zugeordneter Kinderprofile. Kinder sollen vor der Nutzung verständlich über diese Einsichtsmöglichkeit informiert werden.

Zweck und Rechtsgrundlage: Für Eltern die Übermittlung und geräteübergreifende Bereitstellung der veranlassten Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für Kinderdaten aufgrund der beim Kinderprofil erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 8 DSGVO.

3.5 Audio- und Videoanrufe

Für einen Anruf verarbeitet der Server kurzfristig Teilnehmerkennungen, Anzeigenamen, Anrufkennung, Anrufart, Status- und Signalisierungsdaten. Ton und Bild werden nicht aufgezeichnet. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über WebRTC direkt zwischen den Geräten oder, wenn eine direkte Verbindung technisch nicht möglich ist, verschlüsselt über den eigenen TURN-Server. Zur Ermittlung eines geeigneten Netzwerkwegs verwendet die App ab Version 1.0.81 den eigenen STUN-Dienst unter hugoskinderapp.de:3478 ohne Google-STUN-Fallback. Dabei werden IP- und Verbindungsdaten auf der eigenen Hosting-Infrastruktur verarbeitet. Ältere App-Versionen bis 1.0.79 können noch öffentliche Google-STUN-Dienste verwenden und dort IP-/Verbindungsdaten offenlegen; bitte aktualisiere die App. Firebase-Push ist davon getrennt und wird weiterhin unten beschrieben.

Zweck und Rechtsgrundlage: Aufbau des ausdrücklich gestarteten Anrufs für Eltern gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und für Kinderdaten aufgrund der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 8 DSGVO.

3.6 Entfernung der Standortfunktion

Ab Version 1.0.81 (Version-Code 82) keine Ortungsfunktion. Die Standortfunktion einschließlich Hintergrundortung und Standortkarte entfällt vollständig. Die App dieser Version erhebt keinen Gerätestandort über Android-Standortdienste, fordert dafür keine Standortberechtigung an und bietet keine Standortfreigabe oder eingebettete externe Standortkarte mehr an.

Die serverseitige Standortverarbeitung ist seit dem 13. Oktober 2026 um 09:00 UTC abgeschaltet. Auch Standortmeldungen, Abrufe und Weitergaben älterer App-Versionen werden unterbunden. Bitte aktualisiere die App. Bis zum Update können alte lokale Anzeigen oder Betriebssystemberechtigungen sichtbar bleiben; alte Standortberechtigungen lassen sich zusätzlich in den Android-Einstellungen entziehen.

Frühere Daten: Bei der Umstellung am 13. Oktober 2026 wurden die gespeicherten letzten Gerätestandorte aus dem aktiven Bestand gelöscht und die Standortfreigaben deaktiviert. Vorhandene Sicherungen laufen nach den unten genannten Fristen von 14 beziehungsweise 30 Tagen aus; bei einer Wiederherstellung dürfen die entfernten Standortdaten nicht erneut in den App-Betrieb gelangen. Bereits früher von anderen Personen gesehene oder außerhalb der App gespeicherte Angaben können wir nicht zurückholen.

Grenze der Aussage: Keine Erhebung über Gerätestandortdienste bedeutet nicht, dass sämtliche Daten ohne Ortsbezug sind. Technisch notwendige IP-Adressen bleiben für Verbindungen und Sicherheit relevant. Freiwillig geteilte Nachrichten, Fotos oder Dateien können Ortsangaben oder Metadaten, etwa EXIF-Daten, enthalten. Eine vollständige Entfernung solcher Inhalte oder aller Medienmetadaten wird mit dem Wegfall der Standortfunktion nicht zugesagt.

Auskunft, Berichtigung und Löschung zu früher verarbeiteten Daten können weiterhin unmittelbar bei kontakt@hugoskinderapp.de verlangt werden. Dafür muss die entfernte Funktion nicht reaktiviert und keine neue Einwilligung erteilt werden. Historische Hinweise sind im Wortlautarchiv erhalten, nicht als aktuelles Funktionsangebot.

3.7 Spiele und Lernen

Zur Anzeige von Fortschritten werden Spiel- beziehungsweise Lernart, Punktzahl, erreichbare Höchstpunktzahl, Schwierigkeitsstufe, Dauer, technische Detailwerte und Zeitstempel verarbeitet. Außerdem können Lernserien und zuletzt absolvierte Einheiten gespeichert werden. Diese Daten dienen ausschließlich den App-Funktionen und werden nicht für Werbung oder ein kommerzielles Profiling genutzt.

Zweck und Rechtsgrundlage: Spiele und Lernen haben jeweils eine eigene freiwillige Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für Kinderdaten gegebenenfalls unter Art. 8. Ab Version 1.0.81 speichert oder übermittelt die App zugeordnete Fortschritte nur mit der passenden Freigabe; gemeinsame Spiele erfordern die Freigaben der Beteiligten. Ohne Freigabe bleiben lokales Üben und Lesen sowie Spiele gegen den Computer ohne gespeicherte Fortschritte möglich. Beim Widerruf werden die eigenen zugeordneten Fortschritte des betroffenen Zwecks entfernt; der Kernchat und unabhängig freigegebene andere Zwecke bleiben erhalten.

Ergänzung vom 6. Oktober 2026: freiwillige Familienzeit und Lesekomfort

In der optionalen Familienzeit werden erst beim bewussten Teilen Beiträge an den eigenen Server gesendet: Abenteuerkennung, zugeordnetes Kinderprofil, beitragendes Konto, Lesestatus, ausgewählte Rätselantwort, erledigte freiwillige Aufgabe, Farbflächen eines kleinen gemeinsamen Bildes sowie Änderungszeit und technische Versionsnummer. Diese Beiträge können nur das Kind und aktuell berechtigte, zugeordnete Elternkonten sehen. Es gibt keine öffentliche Galerie, keine neuen Kontaktfreigaben und keine Pflicht, Fotos oder Aufnahmen einzusenden. Jede Person kann ihren eigenen Beitrag löschen. Ohne weitere Änderung wird dieser Beitrag nach 90 Tagen nicht mehr angezeigt und im nächsten täglichen Löschlauf entfernt; bei Löschung des beitragenden Kontos oder des Kinderprofils wird er ebenfalls entfernt. Damit verspätete Speicheraufträge gelöschte Inhalte nicht wiederherstellen, bleibt danach nur eine technische Löschversionsnummer je beteiligtem Konto und Kinderprofil bis zur Kontolöschung erhalten. Sie enthält weder Geschichtenkennung noch Lesestatus, Antworten oder Bildinhalte.

Lesegröße, gewählte Textstufe und ein unterbrochener Lesestand können getrennt nach Konto auf dem jeweiligen Gerät gespeichert werden. Für altersgerechte Geschichten wird das eigene Kinderprofil abgefragt. Lokal bleibt nur die bestätigte Altersgruppe für höchstens 30 Tage zur Offline-Nutzung verfügbar, nicht das Geburtsdatum aus dieser Abfrage. Diese Lesehilfen werden nicht mit anderen Familienmitgliedern synchronisiert. Ein Zurücksetzen ist im Lesebereich möglich. Die bereits beschriebene Speicherung von abgeschlossenen Lernergebnissen bleibt davon getrennt. Die Familienzeit ergänzt die freiwillig gewählten Lern- und Spielfunktionen; sie ist keine Voraussetzung für Chat oder Anrufe. Für Kinderdaten gilt die unter 3.7 erläuterte Lern-Einwilligung. Für eigene Elternbeiträge sind sowohl die eigene freiwillige Lernfreigabe des Elternkontos nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als auch eine wirksame Lernfreigabe für das zugeordnete Kind erforderlich. Ein Elternwiderruf entfernt eigene Elternbeiträge, ein Kinderwiderruf die dem Kind zugeordneten optionalen Lern-/Familienfortschritte. Der normale Familienchat bleibt erhalten. Bereits gesehene Beiträge können durch Widerruf nicht ungesehen gemacht werden.

3.8 Support

Bei einer Supportanfrage werden die eingegebenen Kontakt- und Nachrichteninhalte sowie der Bearbeitungsstatus verarbeitet. Bitte keine unnötigen sensiblen Angaben in Supportnachrichten senden.

Zweck und Rechtsgrundlage: Bearbeitung der Anfrage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3.9 Meldungen zu Inhalten und Kinderschutz

Über die öffentliche Seite Inhalt melden können mögliche Rechtsverletzungen, Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und Gefährdungen von Kindern gemeldet werden. Verarbeitet werden Inhaltsart, genaue Fundstelle, gegebenenfalls eine Nachrichten-ID, Meldegrund, ausführliche Begründung, die Gutgläubigkeitsbestätigung sowie grundsätzlich Name und Kontakt-E-Mail der meldenden Person. Betrifft eine Meldung mutmaßlichen sexuellen Missbrauch, sexuelle Ausbeutung, eine sexuelle Missbrauchsdarstellung eines Kindes oder Cybergrooming, kann sie aufgrund der im Formular erläuterten Kinderschutz-Ausnahme ohne Namen und Kontakt-E-Mail übermittelt werden. Zusätzlich fallen Zeitpunkt, Bearbeitungsstatus und die für Übermittlung, Sicherheit und Missbrauchsschutz erforderlichen technischen Verbindungsdaten an.

Bei einer Meldung aus der angemeldeten App wird zusätzlich eine Kopie der betroffenen Nachricht mit Inhalt, Medienverweis, Zeitpunkt und den zum Chat gehörenden Kennungen gesichert. Zugehörige Medien können als Belege aufbewahrt werden. Diese Meldungsbelege sind nur für befugte Bearbeitende zugänglich und werden nicht allein durch eine spätere Nachrichten- oder Kontolöschung entfernt. Das öffentliche Formular erstellt keine solche automatische Nachrichtenkopie.

Meldedaten werden ausschließlich zur Eingangsbestätigung, Prüfung, Rückfrage, Gefahrenabwehr, Entfernung oder Sperrung betroffener Inhalte und Konten, Dokumentation der Bearbeitung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Melde-, Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verwendet. Meldungen werden nicht öffentlich angezeigt. Bitte keine Passwörter, PINs, unnötigen Gesundheitsdaten oder andere nicht für die Prüfung erforderliche Angaben übermitteln. Darstellungen mutmaßlichen sexuellen Kindesmissbrauchs dürfen nicht heruntergeladen, weitergeleitet oder in das Formular kopiert werden; zur Auffindbarkeit genügen die genaue Fundstelle und eine sachliche Beschreibung.

Zweck und Rechtsgrundlage: Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Bearbeitung hinreichend konkreter Hinweise gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie, soweit keine besondere Rechtspflicht greift, das berechtigte Interesse an Kinderschutz, Missbrauchsabwehr, sicherem Betrieb und Rechtsverteidigung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit die Meldung der Durchführung oder Durchsetzung des Nutzungsverhältnisses dient, kommt ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Betracht.

3.10 Push-Benachrichtigungen mit Firebase Cloud Messaging

Für Android-Benachrichtigungen nutzt die App Firebase Cloud Messaging (FCM), einen Dienst von Google. Verarbeitet werden ein gerätebezogener Push-Token, eine Firebase-Installationskennung und für die Zustellung notwendige Angaben. Übermittelt werden allgemeine Hinweise ohne persönliche Absender- oder Gruppennamen sowie festgelegte technische Zustell- und Ereignisfelder, etwa für Anrufe und Spieleinladungen. Inhalte von Chatnachrichten werden nicht in die Push-Benachrichtigung aufgenommen. Die eigene Push-Freigabe lässt sich im Sicherheitscenter stoppen; Benachrichtigungen lassen sich zusätzlich in Android deaktivieren.

Zweck und Rechtsgrundlage: Ab Version 1.0.81 erfolgt optionale Hintergrundzustellung für Eltern und Kinder nach einer getrennten freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für Kinderdaten unter Beachtung von Art. 8. Das betrifft auch kindbezogene Angaben in Hinweisen an Eltern: Eine Eltern-Push-Freigabe ersetzt nicht die erforderliche Freigabe für offengelegte Kinderdaten. Der Server prüft die zweckbezogenen Freigaben vor dem Versand. Einwilligungsbasierte Verarbeitung wird nach Widerruf nicht ersatzweise auf ein allgemeines Betriebsinteresse gestützt.

Die Android-Benachrichtigungserlaubnis ist keine eigenständige DSGVO-Einwilligung. Die getrennte Push-Auswahl ist standardmäßig ausgeschaltet und dem Konto zugeordnet; die Betriebssystemberechtigung gilt zusätzlich je Gerät. Ohne Push-Freigabe bleibt Chatten in der geöffneten App möglich, Hintergrundhinweise und eingehende Anrufe bei geschlossener App sind aber nicht zuverlässig. Ein Stopp gilt lokal sofort; bei fehlender Serverbestätigung zeigt die App den offenen Status, und andere Geräte können bis zur Synchronisation weiter aktiv sein. Für Speicherungen und Zugriffe auf dem Gerät gilt zusätzlich § 25 TDDDG: Die gewählte Opt-in-Lösung ist ein konservatives Schutzkonzept, keine Behauptung, FCM verlange ausnahmslos eine gesonderte Endgeräte-Einwilligung. Die Ausnahme setzt voraus, dass der Zugriff für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist; sie gilt nicht pauschal für alle SDK-Zugriffe.

Freigaben werden mit Zweck, Informationsfassung, Zeitpunkt und Erklärungsrolle dokumentiert. Ein aktueller Freigabenachweis bleibt getrennt vom Änderungsverlauf bis zum Widerruf erhalten. Der Änderungsverlauf umfasst höchstens 180 Tage und 20 Ereignisse je Person und Zweck; dies ist keine Speicherfrist für Lern- oder Spielinhalte. Die optionale Informationsfassung lautet 2026-10-13; die Kernfassung bleibt 2026-08-22. Gesetzlich erforderliche Nachweise und bereits zugestellte Inhalte verschwinden durch einen Widerruf nicht rückwirkend.

Im Google-Projekt umgesetzt am 9. Oktober 2026: Die optionale Nutzung von Firebase-Dienstdaten für andere Google-Dienste ist ausgeschaltet; die Analytics-Verknüpfung wurde getrennt. Notwendige Firebase-Verarbeitung und verbleibende Dienstdaten sind dadurch nicht vollständig abgeschaltet. Die Analytics-Property und mögliche historische Daten wurden nicht gelöscht.

Mit dem Server-Update zu 1.0.79 veröffentlicht: Der Server verwendet allgemeine Hinweise ohne persönliche Absender- oder Gruppennamen und lässt nur festgelegte Zustell- und Ereignisfelder zu. Technische Kennungen bleiben personenbezogen beziehungsweise zuordenbar; dies ist keine Anonymisierung.

3.11 Sicherheits- und Fehlerprotokolle

Webserver und Anwendung protokollieren in begrenztem Umfang technische Ereignisse. Dazu können IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Schnittstelle, Statuscode und technische Fehlermeldungen gehören. Passwörter, PINs und vollständige Authentifizierungswerte werden nicht in regulären Zugriffslogs protokolliert. URL-Parameter werden dort ausgelassen; Einmalwerte in Bestätigungs-, Rücksetz- und Freigabelinks werden durch einen neutralen Platzhalter ersetzt.

Zweck und Rechtsgrundlage: Angriffserkennung, Stabilität und Fehlerbehebung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3.12 Android-Berechtigungen

Die App fordert Berechtigungen nur für die jeweils zugehörige Funktion an:

  • Kamera und Mikrofon für freiwillig gestartete Audio- beziehungsweise Videoanrufe und Sprachnachrichten
  • Benachrichtigungen, Vollbildhinweise, Vibration und Aktivhalten des Geräts für eingehende Nachrichten und Anrufe
  • Datei-, Foto- und Dokumentauswahl für bewusst ausgewählte Anhänge sowie das vom Nutzer ausgelöste Speichern eines Bildes. Auf älteren Android-Versionen kann das Betriebssystem hierfür eine weiter gefasste Speicherberechtigung anzeigen; die App verwendet sie ausschließlich für die konkret gewählte Datei beziehungsweise den ausdrücklich gestarteten Speichervorgang. Ein automatisches oder allgemeines Auslesen der Medienbibliothek findet nicht statt.
  • Installation von Paketen ausschließlich, um ein vom Nutzer gestartetes Update der offiziellen APK an Android zu übergeben
  • Autostart- und Akku-Ausnahmen, soweit auf dem Gerät freigegeben, für die zuverlässige Zustellung von Anrufen

Berechtigungen können in den Android-Einstellungen entzogen werden. Dann stehen die betroffenen Funktionen gegebenenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine Geräteberechtigung bedeutet nicht automatisch, dass Daten an den Server übertragen werden; maßgeblich ist die jeweils aktiv genutzte Funktion.

4. Empfänger und Drittlandübermittlungen

Personenbezogene Daten werden nicht verkauft. Technisch notwendige Empfänger sind:

  • netcup GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, als Hosting-Dienstleister. Der eingesetzte Server befindet sich in Deutschland. Der Betreiber bestätigt den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit netcup. Die Vertragsunterlagen wurden im Rahmen dieser Textüberarbeitung nicht eingesehen.
  • Google-Dienste: Firebase Cloud Messaging. FCM nutzt globale Infrastruktur; eine Verarbeitung durch Google LLC in den USA ist möglich. Die Firebase-Vertragsübersicht bezieht für FCM die Data Processing and Security Terms ein. Diese regeln Auftragsverarbeitung für Kundendaten; davon zu unterscheiden sind eigene Firebase-Dienstdaten, etwa technische Nutzungs- und Betriebsinformationen. Das angemeldete Projekt war am 9. Oktober 2026 ohne erneute Vertragsabfrage erreichbar. Dies ist ein kontobezogener Annahmehinweis, aber kein vollständiger Nachweis des Vertragskunden, der anwendbaren Vertragsgesellschaft oder der historischen Vertragsfassung. Google LLC wurde am Prüftag im amtlichen DPF-Register als aktiv geführt. Der EU-US-Angemessenheitsbeschluss kann erfasste Übermittlungen tragen, nicht beliebige Empfänger weltweit. Weitere Empfänger und Länder sowie gegebenenfalls anwendbare Standardvertragsklauseln sind gesondert zuzuordnen. Die bloße Nennung allgemeiner Google-Bedingungen ersetzt diesen Nachweis nicht. Informationen: Firebase-Vertragsbedingungen, Firebase-Datenschutzbedingungen und Datenschutz bei Firebase. Ab Version 1.0.81 verwendet die App eigenen STUN ohne Google-Fallback. Ältere App-Versionen bis 1.0.79 können weiterhin öffentliche Google-STUN-Dienste nutzen; die Firebase-Auftragsverarbeitungsbedingungen gelten nicht automatisch für diese Altverarbeitung.

Darüber hinaus werden Daten nur offengelegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben, zur Rechtsdurchsetzung erforderlich oder von der betroffenen Person veranlasst ist.

5. Speicherdauer und Löschung

  • Konten, Kinderprofile, Kontakte, Nachrichten und Medien bleiben grundsätzlich bis zur Löschung durch berechtigte Nutzer oder bis zur Kontolöschung gespeichert. Optionale Spiel- und Lerndaten werden auch bei Widerruf des jeweiligen Zwecks entfernt; kürzere Inhaltsfristen, etwa für Familienzeit-Beiträge, bleiben bestehen.
  • Nicht per E-Mail bestätigte Registrierungen werden nach sieben Tagen automatisch gelöscht.
  • Die gespeicherten letzten Gerätestandorte wurden bei der Umstellung am 13. Oktober 2026 aus dem aktiven Bestand gelöscht und Standortfreigaben deaktiviert, unabhängig von einer Kontolöschung; siehe Entfernung der Standortfunktion. Sicherungskopien laufen getrennt nach den unten genannten Fristen aus.
  • Ungültige Push-Tokens werden bei erkennbarer Ungültigkeit aus unserer Datenbank entfernt; bei Abmeldung wird ihre Entfernung angefordert, bei Kontolöschung werden die zugehörigen serverseitigen Tokens gelöscht. Die Entfernung aus unserer Datenbank löscht nicht automatisch die Firebase-Installationskennung bei Google. Die Android-App 1.0.79 fordert bei Abmeldung die Tokenlöschung über deleteToken() an. Ein zusätzlicher Löschpfad über FirebaseInstallations.delete() mit gespeicherten Wiederholungsaufträgen ist experimentell und in beiden Release-Varianten deaktiviert: Sein Zusammenspiel mit automatischer Token-Erneuerung im Hintergrund ist noch nicht ausreichend abgesichert. Die separate FID-Löschung bleibt deshalb offen. Eine Kontolöschung über die Website kann einen Geräteaufruf nicht unmittelbar auf dauerhaft offline gebliebenen Geräten ausführen. Auch Deinstallation oder gelöschte App-Daten können einen noch offenen lokalen Auftrag entfernen. Für die aktuell veröffentlichte App wird dieser zusätzliche Löschweg nicht zugesagt. Laut Firebase-Datenschutzinformation kann die Entfernung FID-bezogener Daten aus Live- und Sicherungssystemen nach einem Löschaufruf bis zu 180 Tage dauern; dies ist keine sofortige weltweite Löschzusage.
  • Eine von einem Kind gesetzte Direktkontaktsperre bleibt bis zur Aufhebung durch das blockierende Kind oder bis zur Löschung eines beteiligten Kinderprofils beziehungsweise des zugehörigen Kontos gespeichert. Bei Aufhebung wird der Sperreintrag gelöscht.
  • E-Mail-Bestätigungslinks gelten 48 Stunden, Passwort-Rücksetzlinks eine Stunde und Einladungswerte nur für die jeweils angegebene kurze Frist.
  • Webserver- und Sicherheitsprotokolle werden grundsätzlich spätestens nach 14 Tagen gelöscht, sofern ein konkreter Sicherheitsvorfall keine längere Beweissicherung erfordert.
  • Inhaltsmeldungen bleiben während der Prüfung und Durchführung notwendiger Maßnahmen gespeichert. Nach Abschluss werden sie gelöscht, sobald sie nicht mehr für gesetzliche Dokumentations- und Mitwirkungspflichten, behördliche oder strafrechtliche Folgemaßnahmen oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Meldungen ohne weiteren Aufbewahrungsgrund werden grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht oder anonymisiert.
  • Tägliche Betriebssicherungen werden spätestens im nächsten Sicherungslauf nach Ablauf von 14 Tagen entfernt. Zusätzliche Vorab-Sicherungen bei Änderungen werden spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Sicherungen dienen nur der Wiederherstellung nach einem technischen Ausfall.

Die Kontolöschung entfernt das Elternkonto, die von diesem Konto angelegten Kinderprofile und die zugehörigen Daten im auf der Löschseite beschriebenen Umfang aus dem regulären App-Betrieb. Nur als Mitelternteil betreute Kinderprofile eines anderen Elternkontos bleiben bestehen; der Zugriff über das gelöschte Konto endet. Wird das anlegende Elternkonto gelöscht, werden dessen Kinderprofile auch bei einer bestehenden Mitelternverknüpfung entfernt. Inhaltsmeldungen und darin gesicherte Nachrichtenkopien und Medien bleiben für befugte Bearbeitende nach den oben genannten Fristen verfügbar. Bereits vorhandene Sicherungskopien laufen gesondert aus und werden bis dahin nicht für andere Zwecke verwendet. Gesetzliche Pflichten oder die Sicherung konkreter Rechtsansprüche können im Einzelfall eine längere Speicherung erfordern.

6. Datensicherheit

Es werden dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt. Dazu gehören TLS-verschlüsselte Verbindungen, gehashte Passwörter und PINs, rollenbezogene Zugriffsprüfungen, geschützte Medienabrufe, kurzlebige Anruf-Zugangsdaten, begrenzte Anmeldeversuche, Firewall- und Serverhärtung sowie zugriffsbeschränkte Sicherungen. Der Anmeldetoken wird auf unterstützten Android-Geräten im geschützten App-Speicher abgelegt. Ein absoluter Schutz vor allen Risiken kann bei keiner Internetübertragung zugesichert werden.

7. Rechte betroffener Personen

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • Widerspruch gegen Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO gemäß Art. 21 DSGVO
  • Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Anfragen können an kontakt@hugoskinderapp.de gerichtet werden. Zur Vermeidung einer Herausgabe an Unbefugte kann ein angemessener Identitätsnachweis erforderlich sein.

Betroffene Personen können sich außerdem bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zuständig für den Verantwortlichen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, datenschutz.hessen.de.

8. Besonderer Schutz von Kindern

Kinder können keinen eigenen Elternvertrag schließen. Elternkonten steuern Anlage und Löschung der Kinderprofile sowie die Kontaktfreigaben. Für das Anlegen eines Kinderprofils werden Berechtigung und Einwilligung gesondert bestätigt. Ab Version 1.0.81 entfällt die Standortfunktion; dafür werden keine neuen Freigaben angeboten. Eltern sollen ihre Kinder altersgerecht über die Datenverarbeitung informieren und besonders bei Kamera, Mikrofon und dem Teilen von Medien die Rechte und Interessen des Kindes berücksichtigen. Daten von Kindern werden weder für Werbung noch für kommerzielle Persönlichkeitsprofile verwendet.

Berechtigte Elternkonten können die direkten Kinderchats und den Familienchat des zugeordneten Kinderprofils zum Zweck der Begleitung und des Kinderschutzes einsehen. Diese Möglichkeit wird Kindern in dieser Erklärung offengelegt und soll von Eltern nicht als heimliche oder grenzenlose Überwachung eingesetzt werden. Die Anbieter-Alterskennzeichnung lautet nach eigener Einschätzung ab 6 Jahren mit elterlicher Begleitung. Sie ist keine amtliche Freigabe oder Prüfung durch USK, KJM oder eine Landesmedienanstalt und führt nicht zu einer zusätzlichen Datenverarbeitung.

Kinder behalten zusätzlich eine eigene Schutzmöglichkeit: Sie können freigegebene Direktkontakte selbst pausieren oder blockieren und die Sperre später wieder aufheben. Während der Sperre werden Direktnachrichten, Anrufe und Spieleinladungen des betroffenen Kontakts gestoppt. Der Server pausiert zusätzlich die Kommunikation in betroffenen gemeinsamen Gruppen für alle Mitglieder, sobald eine Freigabe fehlt oder ein Kontaktpaar blockiert ist; siehe Veröffentlichungsstand der Gruppenprüfung.

9. Cookies und lokaler Speicher der Website

Die öffentliche Website setzt keine Cookies und verwendet keinen Analyse- oder Werbespeicher. Der Abruf der Versionsinformation und der APK erfolgt vom eigenen Server. Erst das freiwillige Öffnen eines externen Links führt zum jeweiligen Drittanbieter. Das Meldeformular überträgt nur die aktiv eingegebenen Meldedaten und technisch erforderlichen Verbindungsdaten an den eigenen Server; es enthält kein Drittanbieter-Tracking.

10. Automatisierte Entscheidungen

Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Spiel- und Lernwerte dienen nur der Darstellung von Fortschritten innerhalb der App.

11. Änderungen

Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, wenn sich Funktionen, eingesetzte Dienste oder die Rechtslage ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Bei wesentlichen Änderungen innerhalb eines bestehenden Nutzungsverhältnisses erfolgt zusätzlich ein angemessener Hinweis.

Informationsrevision: 2026-10-13 · Textstand: 13. Oktober 2026
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